In der Fernsehwüste
Xaver, der kleine Beduine saß wie jeden Abend in seinem Zelt vor dem Fernseher und verfolgte gespannt das Programm:
Vor Gericht musste sich ein 32-jähriger Handelsfachpacker verantworten, dem man vorwarf, beim Mau-Mau gleich zweimal am Abend geschummelt zu haben.
Das Verfahren schien festgefahren. Die Beweislast reichte nicht aus, aber der Angeklagte hatte sich bei seiner Aussage mehrfach in Widersprüche verstrickt.
Doch just in dem Moment da der Kadi seinen Hammer erhebt um das Verfahren einzustellen, platzt eine unerwartete Zeugin in den Gerichtssaal. Ein Raunen geht durch die Reihen der Zuschauer.
Der Richter belehrt sie, dass sie nur die Wahrheit sagen dürfe, sonst würde man ihr nicht glauben, doch schon platzt die einarmige Flötistin mit ihrer Aussage heraus:
Bei ihrem, im Nebenerwerb betriebenen, schwunghaften Handel mit Landminen und Kehrblechen habe ihr ein Kunde gesteckt, dass der Angeklagte eine schwere Zeit hinter sich habe und nur beim Mau-Mau geschummelt habe, um einen Hilferuf an die Gesellschaft zu schicken. Der Angeklagte habe nämlich gar nicht Handelsfachpacker werden wollen, sondern viel lieber Astronaut. Ferner sei er Angeklagte in der jüngsten Vergangenheit häufig von sich selber sexuell missbraucht worden.
"Papperlapapp", kläfft da der Staatsanwalt, "dat jeht doch jarnich`!"
Doch der Verteidiger schnippt prompt ein beiderseits mit der DNA des Angeklagten behaftetes Präservativ auf den Richtertisch.
"Der Beweis ist eindeutig," spricht da der Richter. "Trotzdem darf man nicht mogeln - erst recht nicht beim Mau-Mau."
Das der Angeklagte deswegen zu zehn Jahren Haarekämmen auf Bewährung verurteilt wird, kriegt der kleine Beduine aber schon gar nicht mehr mit, denn er hat sich schon längst in seinen warmen Umhang gerollt und träumt friedlich von einer großen Portion Jäckerhackbraten mit Röstkartoffeln und einem gemischten Beilagensalat.
Vor Gericht musste sich ein 32-jähriger Handelsfachpacker verantworten, dem man vorwarf, beim Mau-Mau gleich zweimal am Abend geschummelt zu haben.
Das Verfahren schien festgefahren. Die Beweislast reichte nicht aus, aber der Angeklagte hatte sich bei seiner Aussage mehrfach in Widersprüche verstrickt.
Doch just in dem Moment da der Kadi seinen Hammer erhebt um das Verfahren einzustellen, platzt eine unerwartete Zeugin in den Gerichtssaal. Ein Raunen geht durch die Reihen der Zuschauer.
Der Richter belehrt sie, dass sie nur die Wahrheit sagen dürfe, sonst würde man ihr nicht glauben, doch schon platzt die einarmige Flötistin mit ihrer Aussage heraus:
Bei ihrem, im Nebenerwerb betriebenen, schwunghaften Handel mit Landminen und Kehrblechen habe ihr ein Kunde gesteckt, dass der Angeklagte eine schwere Zeit hinter sich habe und nur beim Mau-Mau geschummelt habe, um einen Hilferuf an die Gesellschaft zu schicken. Der Angeklagte habe nämlich gar nicht Handelsfachpacker werden wollen, sondern viel lieber Astronaut. Ferner sei er Angeklagte in der jüngsten Vergangenheit häufig von sich selber sexuell missbraucht worden.
"Papperlapapp", kläfft da der Staatsanwalt, "dat jeht doch jarnich`!"
Doch der Verteidiger schnippt prompt ein beiderseits mit der DNA des Angeklagten behaftetes Präservativ auf den Richtertisch.
"Der Beweis ist eindeutig," spricht da der Richter. "Trotzdem darf man nicht mogeln - erst recht nicht beim Mau-Mau."
Das der Angeklagte deswegen zu zehn Jahren Haarekämmen auf Bewährung verurteilt wird, kriegt der kleine Beduine aber schon gar nicht mehr mit, denn er hat sich schon längst in seinen warmen Umhang gerollt und träumt friedlich von einer großen Portion Jäckerhackbraten mit Röstkartoffeln und einem gemischten Beilagensalat.
Teesha - 1. Feb, 08:20
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