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22
Nov
2010

Thailand: 2.660 Jahre Knast für Urkundenfälschung

Wer mal in Thailand bei einer beliebigen Behörde vorstellig geworden ist, weiß: Dokumente und Urkunden sind den Thais heilig. Ebenso Stempel und Unterschriften.
Wer sich an ihnen zu schaffen macht, der bricht mit diesem ehernen Gesetz und bekommt zusätzlich zum schlechten Karma auch vom langen Arme des Gesetzes kräftig eine gelangt.
So erging es jetzt einer Gruppe von Urkundenfälschern: Ein Abt hatte versucht mit gefälschten Urkunden eine Auszeichnung des Königs zu erhalten – und da hört der Spaß in Thailand dann wirklich auf.
Das Gericht verurteilte seinen Komplizen zu 2.234 Jahren Gefängnis und verschärfte damit das vorhergegangene Urteil eines untergeordneten Gerichtes von „nur“ 1.130 Jahren.
Drei weitere Beschuldigte erhielten ebenfalls Haftstrafen von weit über tausend Jahren.
Insgesamt Haftstrafen, die für mehrere Leben ausreichen, die die Betrüger wohl aber ohnehin als niedere Insekten verbringen werden.
Die tatsächliche Haftzeit ist nach Artikel 91 des thailändischen Strafgesetzbuches aber auf 50 Jahre begrenzt. Immer noch eine lange Zeit.

Pratu Namo

PRATU NAMO

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